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Popkultur

Beatles vs. Nike: Wie Paul, George und Ringo einen Song von John zurückeroberten

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Foto: Bettmann/Getty Images

Als der Sportartikelhersteller Nike Mitte der Achtziger einen neuen Werbespot plant und sich dafür die Rechte am Beatles-Song Revolution sichert, ist Komponist John Lennon schon seit einigen Jahren tot. Doch die drei verbleibenden Ex-Beatles stören sich an dieser Form der kommerziellen Nutzung ihrer Musik — und kämpfen um ein Unterlassungsurteil.

von Timon Menge

Hier könnt ihr euch das „White Album“ der Beatles anhören:

„Die Beatles bewerben oder verkaufen weder Turnschuhe noch Strumpfhosen“, verkündet das juristische Team der Rocklegenden am 28. Juli 1987. Es ist der Beginn eines zweijährigen, 15-Millionen-Dollar-schweren Prozesses gegen Nike. Zuvor hatte der Sportartikelhersteller den Beatles-Song Revolution für einen Werbespot lizensiert — allerdings ohne die Zustimmung der Musiker. Die Ex-Beatles Paul McCartney, George Harrison und Ringo Starr möchten daraufhin einen Präzedenzfall schaffen.

So fürchtet Harrison: „Wenn wir das zulassen, wird künftig jeder Beatles-Song zur Werbung für Damenunterwäsche und Würstchen.“ Außerdem sieht er in der Nutzung noch ein weiteres grundsätzliches Problem: „Es ist eine Sache, wenn man tot ist, aber wir sind noch da! Sie haben keinerlei Respekt vor der Tatsache, dass wir diese Songs geschrieben und aufgenommen haben, und dass sie unser Leben waren.“

Yoko Ono und Michael Jackson: Schützenhilfe für die Gegenseite
Die Plattenfirma Capitol-EMI bezeichnet die Klage als „unbegründet“. Nike habe die Nutzungslizenz durch die „aktive Unterstützung und Ermutigung durch Yoko Ono Lennon, Aktionärin und Direktorin von Apple“ erhalten. Tatsächlich hatte Yoko Ono der Verwendung zugestimmt, um „Johns Musik einer neuen Generation zugänglich zu machen“, wie sie im Interview mit Time verrät.
Außerdem versichert EMI, dass man in diesem speziellen Fall besonders darauf geachtet habe, dass nicht der Eindruck entstehe, die Beatles würden persönlich für Nike werben.

Nike ist sich ebenfalls sicher, keinen Fehler begangen zu haben. So bekräftigt Nike-Vorstand Philip H. Knight, man habe die Nutzungsrechte mit Capitol-EMI ausgehandelt und erworben.
Auch die Firma SBK gibt ihre Zustimmung. Hinter diesem Kürzel steckt Ende der Achtziger unter anderem ein nicht ganz unbekannter Musiker: Michael Jackson. Wir erinnern uns: Am 10. August 1985 kauft Michael Jackson alle Beatles-Songs. Es obliegt also auch dem „King Of Pop“, ob Nike den Song Revolution für den Werbespot verwenden darf — und er scheint kein größeres Problem damit zu haben.

„Die Beatles haben diese Songs nicht geschrieben oder aufgenommen, damit sie für Werbung benutzt werden.“
Doch Beatles-Anwalt Leonard Marks verkündet in aller Deutlichkeit: „Diese Klage ist im Grunde eine Warnung an Werbetreibende und die Plattenfirma: Wenn ihr denkt, dass ihr die Aufnahmen der Beatles nutzen könnt, um BHs oder Bier zu vermarkten, werdet ihr verklagt.“ Darüber hinaus stellt er klar: „Die Beatles haben diese Songs nicht geschrieben oder aufgenommen, damit sie für Werbung benutzt werden. Wenn sie das gewollt hätten, hätten sie in den letzten 25 Jahren mehrfach Gelegenheit dazu gehabt. Sie werden es nicht erlauben, dass nun Werbetreibende und eine Plattenfirma Geld dabei rausschlagen.“

Zwei Jahre dauert der Prozess um den einminütigen Werbespot. Im November 1989 findet der Rechtsstreit ein Ende kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung — die bleibt allerdings unter Verschluss.

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