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Zeitpunkt passt nicht: Dylan-Gelehrte bezweifeln Missbrauchsvorwürfe

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Foto: Michael Ochs Archives/Getty Images

Nach den massiven Anschuldigungen gegen Bob Dylan melden sich jetzt die Experten zu Wort: Zeit und Raum der Anschuldigungen würden nicht zu Dylans damaligem Tourneeplan passen.

von Björn Springorum

Anfang der Woche wurde Klage gegen Bob Dylan eingereicht. Wie wir berichteten, soll der Musiker 1965 ein zwölfjähriges Mädchen über die Dauer von sechs Wochen missbraucht, unter Drogen gesetzt und bedroht haben, worunter sie bis heute psychisch leide. Das sind schlimme Anschuldigungen, die jetzt von einigen Dylan-Gelehrten teilweise in Frage gestellt werden. Wie ihre Recherchen ergeben haben, passen zumindest der zeitliche Rahmen sowie die Örtlichkeit nicht zum damaligen Tourneeplan des Künstlers.

Die Tat soll sich laut Klage im New Yorker Chelsea Hotel zugetragen haben – und das im April und Mai 1965. Den überwiegenden Teil des Mai befand sich Dylan aber auf Tour, spielte laut setlist.fm viele Konzerte in England. Davor, von Januar bis April, tourte er an der US-amerikanischen Westküste, spielte Ende April unter anderem in Kalifornien, Oregon und in Kanada. Das bestätigt der schwedische Journalist Olof Bjorner, der akribisch über Dylans Auftritte und Aufnahmen Buch führt. Dylans Biograf unterstreicht das.

Dylan war offenbar den gesamten Mai in Europa

Wie der Rolling Stone berichtet, flog Dylan dann am 25. April 1965 von Seattle direkt nach Großbritannien, wo er bis in den Juni blieb und gleich nach seiner Ankunft eine Pressekonferenz am Flughafen gab, die es auf YouTube zu sehen gibt. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass die schweren Vorwürfe nicht zusammenpassen. Sicher, wenn Dylan das wirklich gewollt hätte, hätte er bestimmt zwischen einzelnen Auftritten nach New York zurückfliegen können. Doch bei einem wie ihm sind eben auch viele Off-Tage ohne Konzerte chronologisch erfasst – es gab etwa ein Doku-Team, das ihn verfolgte. Sogar ein Urlaub samt Krankenhausaufenthalt in Portugal sind historisch erfasst.

Das soll natürlich nicht heißen, dass die lediglich als J.C. bekannte Klägerin die Vorwürfe frei erfunden hat; 56 Jahre später kann man ja durchaus mal Daten durcheinanderbringen. Es heißt aber mindestens, dass sie es mit ihrer Klage jetzt sehr schwer haben wird.

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