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Jetzt also wirklich: Neil Young verklagt Donald Trump

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Foto: Matt Winkelmeyer/Getty Images for SXSW

Die kanadische Rock-Legende Neil Young verklagt den amtierenden US-Präsidenten Donald Trump. Der Grund: Dessen regelmäßige unerlaubte Nutzung von Young Songs für Wahlkampfzwecke.

von Markus Brandstetter

Neil Youngs Hymne Rockin’ In The Free World ist eines jener Lieder, das Donald Trump schon im letzten Präsidentschaftswahlkampf 2016 immer wieder als Musik für Veranstaltungen nutzte. Wie viele andere Künstler*innen, deren Werke für derartige Zwecke genutzt wurden, zeigte sich auch Young höchst unerfreut darüber. Nun geht der Musiker aber einen Schritt weiter als seine Kolleg*innen: Wie das US-Branchenblatt Hollywood Reporter berichtet, reicht Young Klage wegen Urheberrechtsverletzung  gegen Trump ein.

Die Klage im Wortlaut

„Diese Beschwerde ist nicht dazu gedacht, die Rechte und Meinungen amerikanischer Bürger zu missachten, denen es frei steht, den Kandidaten ihrer Wahl zu unterstützen“, zitiert das US-Branchenblatt aus der Klageschrift. „Der Kläger kann jedoch nicht guten Gewissens zulassen, dass seine Musik als ‚Titelsong‘ für eine entzweiende, unamerikanische Kampagne der Ignoranz und des Hasses verwendet wird.“

Neben Rockin’ In The Free World nutzte Trump auch Youngs Song Devil’s Sidewalk. Beide Songs wurden zuletzt am 20. Juni bei einer Wahlkampfveranstaltung in Oklahoma gespielt.

Young liebäugelte bereits länger mit Klage

Bereits in der Vergangenheit hatte Young laut über eine Klage gegen den US-Präsidenten nachgedacht – sich allerdings dagegen entschieden. Dass sich das Blatt doch noch wenden könnte, ließ Young vor kurzem auf seiner offiziellen Website wissen. „Ich ändere gerade meine Meinung darüber, ob ich Präsident Trump verklagen soll”, so Young. „Ich überlege es mir noch einmal. Ich sehe es mir noch einmal an. Es gibt eine lange Geschichte zu bedenken, und ich habe ursprünglich darüber nachgedacht und mich entschieden, nicht zu klagen. Aber dann schickte Präsident Trump Schläger in Uniform auf unsere Straßen. Seine Idee. Er befahl es selbst. Das ist alles DJT“.

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Trumps Team lenkte ein, aber dann …

Dabei sah es im letzten Wahlkampf zunächst so aus, als würde Trumps Team Youngs Wunsch, seine Musik nicht mehr zu spielen, Folge leisten. „Wir werden seinen Wunsch respektieren und es nicht mehr verwenden, weil das das richtige Verhalten ist“, ließ Trumps Team auf eine Beschwerde Youngs vor mehreren Jahren hin verlauten. Allerdings hielt sich niemand daran – und Young ätzte: „Donald Trump hat nicht die Erlaubnis, den Song ‘Rockin’ In The Free World’ bei seinen Auftritten zu nutzen. Rechtlich gesehen darf er das, aber es widerspricht meinen Wünschen. Ich habe das sehr deutlich gemacht, nachdem er den Song bei einem Medienauftritt zu seiner Kandidatur-Ankündigung gespielt hat“.

Ob Young (Augenmerk auf das Zitat „Rechtlich gesehen darf er das“) mit seiner Klage Erfolg haben wird, bleibt offen. Young fordert in seiner Klage nicht nur die künftige Unterlassung der Nutzung seiner Musik, sondern auch Schadensersatz.

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