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Gnadengesuch abgelehnt: Mörder von John Lennon bittet Yoko Ono um Verzeihung

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Yoko Ono im Jahr 1971. Foto: Michael Putland/Getty Images

Im August 2020 wurde ein Gesuch auf vorzeitige Entlassung des John-Lennon-Mörders Mark David Chapman zum elften Mal abgelehnt. Wie nun bekannt wurde, nutzte Chapman die Gelegenheit, um sich bei Yoko Ono zu entschuldigen.

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„Ich habe ihn ermordet […] weil er sehr, sehr, sehr, sehr berühmt war, und das ist der einzige Grund, und ich war sehr, sehr, sehr, sehr, sehr auf der Suche nach Selbstruhm, äußerst egoistisch“, erklärte Mark David Chapman am 12. August 2020 bei einer Gerichtsverhandlung in New York. Es war das elfte Mal, dass jener Mann, der John Lennon vor 40 Jahren in New York erschossen hatte, auf vorzeitige Haftentlassung plädierte — erneut erfolglos. Er wolle ausdrücklich betonen, dass ihm das Verbrechen leid tue, erklärte Chapman.

„Ich denke die ganze Zeit darüber nach“

Er fuhr fort, wie unter anderem NME berichtete: „Ich möchte das erwähnen und das extra betonen. Es war eine ausgesprochen egoistische Tat. Ich entschuldige mich für den Schmerz, den ich ihr [Lennon-Witwe Yoko Ono] zugefügt habe. Ich denke die ganze Zeit darüber nach.“ Seine Tat, so Chapman, sei das schlimmste Verbrechen gewesen, das man einer unschuldigen Person antun kann.

Mord, um berühmt zu werden

Lennon sei „extrem berühmt“ gewesen. Er habe Lennon „nicht wegen seines Charakters oder der Art von Mann, die er war“ getötet – sondern eben, weil er selbst dadurch berühmt werden wollte. „Er war ein Familienmensch. Er war eine Ikone. Er war einer, der über die Sachen sprach, über die wir jetzt reden können, und das ist großartig“.

Außerdem erklärte Chapman, dass er seiner Meinung nach die (2007 in New York abgeschaffte) Todesstrafe verdiene. „Ich verdiene null, überhaupt nichts. Wenn das Gesetz und Sie sich dafür entscheiden, mich für den Rest meines Lebens hier drin zu lassen, kann ich mich keineswegs darüber beschweren“. Chapman war zum Zeitpunkt der Tat 25 Jahre alt. Er kann alle zwei Jahre ein erneutes Gnadengesuch stellen – also frühestens 2022 wieder.

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